Aufruf (Unrechtsbeseitigungsgesetzt)

Im Artikel 20 ist das Widerstandsrecht genannt. Jeder Deutsche hat das Recht gegen Leute vorzugehen, „der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen.“ Dabei ist im GG die demokratische und soziale (sic!) Ordnung gemeint, in der die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch die Gesetzgebung geregelt ist.

Das Widerstandsrecht ist ein Grundrecht, ein natürliches Grundrecht, welches jedem Menschen zusteht und zugestanden wird. Der Mensch kann sich gegen alles stellen, was ihn in seinem Tun beschränkt. Insbesondere aber kann er gegen alles wirken, was seine Existenz oder die Existenz seiner nächsten Angehörigen gefährdet. Und er kann sich wehren gegen Ungerechtigkeit, die ihm widerfährt.

Nun ist ja die Demokratie, sie wie sie von den deutschen (und anderen) Politikern verstanden wird, schon in seiner Anlage sehr ungerecht. Die Bedürfnisse und der Willen des Einzelnen werden kaum zur Kenntnis genommen. Stattdessen wird Politik von (ungewählten) Vertretern der Parteien und von Lobbisten gemacht. Der Volkswille (falls es sowas überhaupt gibt,) ist kaum erkennbar.

In der Bundesgermanischen Republik, zu der heute auch das Staatsgebiet der nicht mehr existenten DDR gehört, wird das natürliche Widerstandsrecht geehrt. Besonders der Widerstand der Bürger der DDR gegen ihren Staat wird nachträglich durch die Gesetzgebung der Bundesrepublik gewürdigt.  So wurden das SED-UnBerG (SED-Unrechtsbeseitigungsgesetz) mit den Teilen:

  1. SED-UnBerG :Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz,
  2. Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Berufliches Rehabilitierungsgesetz und
  3. SED-UnBerG – Gesetz über eine besondere Zuwendung für Haftopfer – ‘Opferrente’;

beschlossen. Die Gesetze laufen 2019 aus. Wer sich also damals, als die Zeiten noch besser waren, gegen die ungerechte Behandlung in der DDR gewehrt hat, also ein Widerständler war, und sich noch nicht die Haftentschädigung (monatlich 300 €) für die zu Unrecht verbüßte Haftstrafe geholt hat, der kann das noch in diesem Jahr beantragen. Danach ist es vorbei. Dann muss er für immer mit dem ungesühnten Unrecht zurechtkommen.

Mir sind einige derjenigen Schicksale bekannt, die heute als Unrecht anerkannt sind. Das hat damit zu tun, dass wahrscheinlich jeder, der die Haftentschädigung bekommen hat, versucht in einem Buch das viele Unrecht, welches ihm unter der DDR-Regierung widerfahren ist, zusammenzufassen und der aktuellen Menschheit und zukünftigen Generationen zugänglich zu machen.  

Da ist der Hitlerjunge, der von den „Russen“ eingesperrt wurde, weil er nach Kriegsende noch auf die „Barbaren“ geschossen hat. Er wurde wegen seiner Jugend wieder freigelassen, hat sich wieder Waffen besorgt und wurde wieder eingesperrt. Dann bis 1948. Endlich frei hat er sich dem amerikanischen Geheimdienst angedient und bis 1956 sowjetische Militäranlagen und DDR-Betriebe ausgekundschaftet. Er wurde geschnappt und für 14 Jahre weggesperrt. Unter anderem in dem „berüchtigten Bautzner Hochsicherheitsgefängnis.“  Dem Mann stehen rund 60.000 € als Entschädigung zu. Die er beantragt und bekommen hat, denn er hat ja schließlich nur sein Recht auf Widerstand wahrgenommen.

Da ist der Kriegsrückkehrer, der 1946 bei einem Bauern unterkommt. Er schafft erst für den Bauern, dann auf eigene Rechnung die damals knappen Lebensmittel nach Berlin und verkauft sie auf dem Schwarzmarkt. Der Bauer fühlt sich im Recht, unser Kriegsrückkehrer auch. Die Spekulierer rechtfertigen sich: Jeder ist seines eignen Glückes Schmied. Beide werden noch von den „Russen“ eingesperrt.

Nach seiner Haft (4 Monate) sucht sich der Kriegsheimkehrer eine Arbeit. Die ist 6 Kilometer entfernt, er bekommt die Gelegenheit nebenbei eine Tischlerlehre zu machen. Er möchte aber Schmied werden, weil das lukrativer ist.  Er schreibt an die „Administration“ mit der Forderung, ihm eine entsprechende Lehrstelle zu besorgen. Das passiert natürlich nicht. Die haben ganz andere Sorgen, zum Beispiel die Versorgung mit Wohnraum. Unser Kriegsheimkehrer, inzwischen Arbeiter, wird aufsässig. Er fertigt Schreiben zu jeder kleinen Ungerechtigkeit, die ihm auffällt. Einiges davon ist natürlich gerechtfertigt. Ihm geschieht nichts. Der Arbeiter heiratet die Tochter seines Arbeitgebers und übernimmt später den Metallbaubetrieb vom Schwiegervater. 

Er wirtschaftete gut und baut sich ein Haus und kauft sich ein Auto und bekommt eines Tages eine Steuer- und Betriebsprüfung.  Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der gute Mann den Staat nicht nur um Steuern betrogen hat, sondern durch überhöhte Preise, die er in Absprache mit einigen Genossen, angesetzt hat, den Staat und die Volkswirtschaft um einige Millionen betrogen hat. Der Mann wandert (wie auch die schäbigen Genossen) hinter Gitter. Für drei Jahre.

Was für ein Unrecht. Er bekam in der Bundesrepublik die volle Entschädigung von über 10.000 €. Ob die Genossen auch entschädigt wurden, ist mir nicht bekannt.

Also, schnell noch die Anträge eingereicht. Hier wird alles Unrecht wieder gut gemacht.


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