Vorrede:

Für alle, die die Materie als existent anerkennen und nicht zu sehr an den einen oder mehrere Götter glauben. Das Sein bestimmt das Bewusstsein. Es geht hier um den Menschen. Marx, Karl ist nicht der Erste, der dieses ausgesprochen hat. Es bedeutet, dass das Denken des Menschen durch sein Tun, durch seine materielle Umgebung und die sich daraus ableitenden Zwänge, beeinflusst wird. Konkret heißt es, dass der Unternehmer wie ein Unternehmer denkt, der Bauer, wie ein Bauer und die Krankenschwester, wie eine Krankenschwester. Der Wissenschaftler wird in seinen Wissenschaften schweben und sich für den Mittelpunkt der Welt halten, sofern er gut bezahlt wird. Der Künstler wird zwar Kunst betreiben, aber mit leerem Magen. Es sei denn, er ist auch Unternehmer und versteht es die Kunstwerke, die er schafft auch zu vermarkten.

Das Sein kann für den Einzelnen sehr verschieden sein zu seinem Nachbarn. So wohnen Tür an Tür, beispielsweise das Ingenieurs-Ehepaar mit zwei Kindern und das Rentner-Ehepaar  mit den vielen Enkeln. Das Ingenieurs-Ehepaar, beide verdienen in einem Großbetrieb mittelmäßig bis gut, findet die Welt, so wie sie ist sehr in Ordnung und nur manchmal etwas nervig. Das Rentner-Ehepaar wird sich bei der nächsten Modernisierung des Blocks die Miete nicht mehr leisten können. Ursprünglich hat die Rente mal gereicht. Sie konnten auch den Kindern und Enkel zum Weihnachtsfest noch kleine freundliche Geschenke überreichen. Aber es sind einige Jahre vergangen. Preise für das tägliche Leben sind wesentlich schneller gestiegen als die angepasste Rente.

So ist also die Sicht der beiden Paare auf die Welt und ihre eigene Zukunft sehr unterschiedlich.

Thema:

Einen Rauchmelder bekommt der interessierte Heimwerker schon ab 12,59 € im Baumarkt. Anbringen kann er ihn selbst und zur Wartung muss kein Fachmann gerufen werden. Es reicht des Lesens in deutscher Sprache mächtig zu sein und eine Leiter im Haus zu haben.

Das ist dieser Tage geschehen: Es gab ein Urteil des BGH zu einem Verfahren in NRW. In diesem Land ist das Anbringen von Rauchmeldern in Wohnräumen Pflicht. „Wohnungseigentümer müssen den doppelten Einbau von Rauchmeldern dulden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass eine Eigentümergemeinschaft den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern für alle Wohnungen eines Hauses beschließen kann. Das gilt auch dann, wenn Eigentümer einzelner Wohnungen bereits selbst Warngeräte angebracht haben.“(Quelle: Tagesschau.de)

Mal zum Rauchmelder: Das Ding geht los (Kein Billigprodukt! Professionell gewartet!) wenn ich eine Pfeife rauche. Um den Alarm zu verhindern lehne ich mich inzwischen beim Rauchen weit aus dem Fenster oder gehe spazieren, wenn ich rauchen möchte. Der Rauchmelder schlägt auch Alarm, wenn ich Spiegeleier brate. Ich habe über eine Kochstelle im Freien nachgedacht. Wir haben eine Selbsthilfegruppe gebildet, nachdem wir zunächst verschämt beim Angeln über unsere Probleme sprachen. Am beliebtesten sind die Lösungen, die entgegen der Idee des Gesetzes sind. Es werden die Akkus entfernt.

In vergangenen Zeiten gab es oft Brände, die durch unachtsamen Umgang mit offenem Feuer entstanden. Zu den Zeiten brannte man Kerzen und Petroleumlampen an, wegen der Beleuchtung der Räume. Man heizte mit Kohle und Holz zum Teil im offenen Kamin, man rauchte Pfeifen und Zigaretten.

Das ist aber einige Jahre her. Die Gefahr, Wohnungsbrände durch offenes Feuer in der Wohnung hervorzurufen, hat sich inzwischen um ein Vielfaches verringert. Trotzdem wurde dieses Gesetz vor kurzem erst verabschiedet. Vor 400 Jahren wäre es weit wirksamer gewesen.

Das Auslösen des Alarms beim Rauchmelder bewirkt noch nicht das Anlaufen von Löschmaßnahmen. (Da wäre ich auch ganz schön sauer geworden, wenn mir der Löschschaum noch die Spiegeleier versaut hätte!). Der Alarm erreicht auch nur die in der Wohnung befindlichen Personen. Mag sein, der eine oder andere wird im Schlaf überrascht. Man sehe sich die Statistiken an, wie viele Leute im letzten Jahr durch den Überraschungsalarm vor dem unbeabsichtigten Tode bewahrt worden sind. Wahrscheinlich sind mehr Leute von schnellfahrenden Feuerwehrfahrzeugen verletzt worden.

Abgesehen von der (für mich) fragwürdigen Sinnhaftigkeit von Rauchmeldern, ist das BGH-Urteil etwas eigenartig und hat nichts mit dem beabsichtigen Schutz des Bürgers oder seiner Freiheit zu tun. Der Sinn des Rauchmelders ist doch durch das Anbringen erfüllt. Wenn ein zweiter angebracht wird, so ist der Wohnungseigentümer doppelt belastet. Das ist natürlich gegen sein Interesse. Er hat sich doch nicht das Wohneigentum angeschafft, um mehr belastet zu werden. Er möchte sein Eigentum möglichst gewinnbringend, und wenn er es selbst nutzt, aufwandsschonend, benutzen. Der Zwang durch die Eigentümergemeinschaft ist zum Nachteil des Einzelnen. Es geht hier ja nicht um Gemeineigentum. Es geht nicht um den Schutz eines Sees im Gemeineigentum, der für die Allgemeinheit geschützt werden soll. Es geht um Privateigentum, um den Schutz desselben. Da ist sicher die Verfassung, äh, das Grundgesetz dagegen. Denn das Privateigentum muss geschützt werden.

Hier wird das Privateigentum des Größeren (der Eigentümergemeinschaft) geschützt. Das scheint sich im ganzen Land, ja, auf dem ganzen Planeten so durchzusetzen. Das Privateigentum des Einzelnen mit dem kleineren Geldbeutel wird dem Privateigentum des Einzelnen mit dem größeren Geldbeutel untergeordnet.

Fazit: Wen wundert es also, wenn die großen Geldbeutel immer größer werden.

Das ist dann die Logik der Demokratie, vertreten durch den BGH.

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