Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Wohnung eines Rauchers durch den Vermieter. Grund für die Kündigung war nicht das Suchtverhalten des Rauchers, sondern die Belästigung von anderen Mietparteien durch den Rauch, der durch Änderungen der Gewohnheiten des Rauchers jetzt in den Treppenflur abzog.
Hätte der Mieter also rechtzeitig die Wohnungstür ordnungsgemäß abgedichtet und nach wie vor das Fenster zur Lüftung der Wohnung benutzt, so wäre ihm das nicht passiert. Selber schuld.
Und, das ist doch wohl unbestritten: Rauchen gefährdet die Gesundheit. Die eigene, die des Täters. Da besteht Konsens – das Rauchen ist der Gesundheit des Rauchers abträglich, genau wie des Verwenden von Uranmunition für den Handelnden nicht besonders gesund ist, der Verzehr von PCB-belasteten Lebensmitteln, der Biss einer Giftschlange, der Genuss von Hühnerfleisch, dass mit Antibiotika behandelt ist, der Lärm, der Stress im Allgemeinen, der lange Aufenthalt im Büro, (nicht nur wegen der Kreuzschmerzen), das Schlafen im Freien bei Minusgraden.
Mit gewissen Gefahren für das Leben des Handelnden ist auch das Baden in einem Krokodilfarmteich oder das Autofahren, die illegale Überquerung der mexikanisch-US-amerikanischen Grenze, der Sprung in die Niagara-Fälle, das Trinken von Grundwasser in einer Fracking-Zone, oder die Teilnahme an einer Weltraummission verbunden. Darüber ist man sich schnell einig.
Allgemein unbestritten ist auch, dass sich passives Rauchen auf die Gesundheit nicht positiv auswirkt, genau wie der passive Umgang mit Uranmunition. Gefährlich für das eigene Leben sind auch das Autofahren der Anderen und der Lärm, den andere verursachen. Während es relativ ungefährlich für einen selbst ist, wenn jemand anderes von einer Giftschlange gebissen wird. Auch der Genuss PCB(/Antibiotika/andere Gifte)-belasteter Lebensmittel durch andere ist für einen selbst relativ ungefährlich.
Während die Herstellung von Zigaretten für den Unternehmer sehr gefahrlos ist, genau wie das Herstellen von Uranmunition für den Aktionär der Waffenfirma, falls er nicht zufällig in das Krisengebiet gerät. Die Abfüllung von Wasser in Plaste-Flaschen(PCB) ist für den Abfüller risikolos, genau wie das Herstellen von Automobilen und das Fahren damit und die Überfüllung der Straßen, im Prinzip für den Verkehrsminister. Im Prinzip, wenn er nicht selbst gerade Auto fährt oder im Auto gefahren wird.
Raucher jedenfalls empfehle ich jedenfalls per Gesetz zu verpflichten einen Sticker auf der linken Brusthälfte zu tragen. Er soll eine stilisierte qualmende Zigarette auf gelben Warnuntergrund zeigen.
Den ersten Schritt haben die Richter mit diesem Urteil schon getan. Wer so seine und die Gesundheit anderer gefährdet, gehört gekennzeichnet. Jeder soll schon aus der Ferne erkennen können, dass von diesem Menschen Gefahr ausgeht.
Der geneigte Leser kann gerne Vorschläge machen, wie mit anderen Gruppen zu verfahren ist, von denen ebenfalls eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben ausgeht: Dem Autofahrer, dem Uranmunitionverschiesser, …. Es fallen Ihnen bestimmt noch mehr Leute ein.
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