Archiv fĂĽr Juli 2018

Rundfunk, öffentlicher, mit Bildungsauftrag und Rundfunkbeitrag

Das ist doch mal eine Meldung: Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung ist verfassungswidrig. Da freut sich mein Geldbeutelchen und das manch anderer. Viele Stundeten (einschließlich der –tinninnen selbstverständlich) werden sich freuen, bzw. deren Eltern. Und dann gibt es noch die vielen Berufspendler, die sich wegen der Arbeit am Arbeitsort eine zweite Wohnung anmieten und möglicherweise auch noch Zweitwohnungs-Vergnügungssteuer zahlen. Obwohl sie zwei Ohren haben und zwei Augen, sie können nur immer einen Sender hören und sehen, wenn sie nicht übernatürliche Fähigkeiten entwickelt haben und auch noch eine unnatürliche Sucht nach tendenziellen Sensationsnachrichten ohne Nachrichtenwert.

Die Intendantin (wirklich weiblichen Geschlechts)  stutzt allerdings die FreudenausbrĂĽche der Betroffenen sofort wieder: Das ist ja nur ein Urteil des Verfassungsgerichtes. Die Ă„nderung der entsprechenden Gesetze wäre frĂĽhestens im Jahre des Herrn 2020 zu erwarten.

Liebe Freunde, alle, die ihr nur ein Hirn habt, um die Nachrichten eines Senders zu verarbeiten, bis dahin kann allerhand passieren. Vor allem sind es aber gute 350 €, die euer Zweithirn wegen der Möglichkeit des parallelen Sehen und Hörens von bis zu zwei Sendern, verbraucht.

Die Möglichkeit des Abschaltens von bis zu zwei Hirnen wird vom derzeitigen Gesetzgeber nicht akzeptiert. Bis mindestens 2020 nicht. Die Beiträge gehen, zu Gunsten hochwertiger Beiträge an Diener des Staates und Lakaien der Wirtschaft, in das Staatssäckel.

Ach ja, die „hochwertigen“ Beiträge. Das Bundesverfassungsgericht hat Auftrag und Aufgabe  betont, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat: durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rĂĽcken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden“( zu den Privaten).

Die Wirklichkeit in ARD und ZDF sieht wohl anders aus. Da muss der öffentlich – rechtliche Rundfunk noch an sich arbeiten. Und das meint wohl auch das Verfassungsgericht.

Die Selbstdarstellung des ö.-r. R (Örr) unterscheidet sich von der Auffassung des Gerichtes und anscheinend sind die Verantwortlichen auch der Meinung, dass sie diesen Anspruch schon und schon immer erfüllen.

Sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk, als auch das Verfassungsgericht sind Organe des bundesdeutschen Staates, der sich demokratisch gibt. Aber noch immer hat dieser Staat keine Volksverfassung. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil dieses Mal durchaus so etwas wie Volkswillen und „Meinungsvielfalt zulassen“ an die Öffentlichkeit gelassen. Die ö.-r. Rundfunk allerdings wird durch Parteifunktionäre der großen Parteien besetzt, die, wie wir wissen, die Interessen der verschiedenen Industrien vertreten. Vor allem aber wollen sie die kapitalistische Wirtschaftsweise erhalten. Nichts ist schädlicher für die Althergebrachten, wie, wenn das Volk anfangen würde zu denken, vielleicht auch noch selbstständig. Und also muss auch mit den verfügbaren Mitteln, das wäre hier also der öffentlich-rechtliche Rundfunk, genau das verhindert werden.

Ă–ffentlich-rechtlicher Rundfunk soll sein! Es ist ein Mittel der Demokratie und es kann ein Mittel der Bildung und Aufklärung sein.  Aber es muss demokratisch, meinungsmehrheitlich und meinungsvielfältig regiert werden.

Ach ja. Jeden den es betrifft: Macht doch einfach die Einzugszentrale des Rundfunkbeitrages darauf aufmerksam, dass es einen entsprechenden Beschluss des obersten Gerichtes dieser Republik gibt, wenn ihr wieder einmal von der GEZ / vom Beitragsservice belästigt werdet.

U.V. WĂĽstlich

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Genialitäten

Die Regierung des Landes Sachsen Anhalt, speziell das Bildungsministerium, hat jetzt eine Lösung gefunden. Für was? Für die Lösung des Lehrermangelproblems!

Ein wirklich schwerwiegendes Problem, mit dem seit Jahren gekämpft wird, mit dem verzweifelt gekämpft wurde, kann man sagen. Denn jetzt ist die Lösung gefunden.

Der MDR meldet, dass das Land 610 leere Lehrer-Stellen ausgeschrieben habe. Die Bewerbungsfrist lief bis zum 25. Mai. Die AfD meldet den Ausfall von 700.000 (siebenhunderttausend!) Unterrichtsstunden im Land für das vergangene Jahr. Mag sein, die AfD hat übertrieben. Das macht sie ja gerne mal, wie alle anderen, wenn es Missstände, verursacht durch andere politische Spieler, angeprangert werden müssen.

Die Ausschreibung endete und es gab über 15.000 Bewerbungen auf die Lehrstellen. Mehr als genug, wolle man meinen. Allein, das täuscht. Ein Bewerber alleine hatte 170 Bewerbungen geschrieben und andere hatten, wohl aus Erfahrung, ähnliches getan. Wer an einer Schule nicht angenommen wird, hat vielleicht die Chance seines Lebens verpasst, weil er sich an einer anderen Schule nicht beworben hat, bei der genau sein Profil gesucht wird. So ist das in der freien Schulwirtschaft. Möglichst liberal, möglichst ohne jede Koordination. Möglichst nicht über eine mögliche Lösung nachdenken.

Die Schulen haben sich aus den ĂĽber 700 Bewerbern ihre Kandidaten herausgesucht. Es blieben immer noch einige Stellen, die nicht besetzt werden konnten.

Jedenfalls schätzt der zuständige Minister, dass auch im kommenden Schuljahr wieder jede Menge Stunden ausfallen. Den Schüler freut ’s, wenn er eine Freistunde hat, den Lehrer ärgert es nicht, aber der Elternrat kann sich Luft machen.

Eine Lösung musste her. Die zuständigen Stellen haben gefunden, was sie suchen: Die Lösung! Und nicht Irgendeine! Der Minister verkündet sie mit stolz geschwellter Brust. Einen Augenblick fühlt sich der Zuhörer (echt verscheißert) sprachlos, dann erkennt er die Genialität.

Der allerneueste Beschluss besagt, dass die Anzahl der Unterrichtsstunden gekürzt wird. Wahrhaft revolutionär. Und so einfach. So werden die immer noch über 100 fehlenden Lehrer eingespart. Und es gibt keine Fehlstunden mehr. Die Schüler bekommen die geplante Anzahl der Stunden und alle sind zufrieden. Genial. Einfach die Planung anpassen. Das sollten sich einige andere Leute zum Beispiel nehmen. Wenn im Operationssaal nicht genug Operateure vorhanden sind, dann wird einfach die Planung verändert. Jede zweite Gallen-Operationen wird gestrichen. Dann ist alles wieder im Plan. Es werden nur noch die Hälfte Operateure gebraucht. Genial.

Nebenbei wird dem sachsen-anhaltinischen Staatssäckel das Gehalt von einigen Lehrern erspart. (Was vorher aber eben auch nicht ausgezahlt wurde, weil keine Lehrer da waren, an die man hätte bezahlen können.) Noch mehr Freude. Das gesparte Geld kann jetzt in die Renovierung der Staatskanzlei gesteckt werden.

Die zuständigen Stellen in den Ă„mtern und Ministerien sprechen von einer Entlastung, die dem Stundenumfang von ungefähr 770 Vollzeit-Lehrern entsprechen. „Diese Reserve brauchen wir auch ganz dringend, um die Unterrichtsabsicherung tatsächlich zu bewerkstelligen.“

Hier beiĂźt sich der Hund in den Schwanz.

Wie sagte schon der Alte Fritz: „Du kannst 35 Beamte in die Schule schicken und trotzdem wird ihnen kein Gehirn wachsen.“ Und zu dieser Zeit gehörten noch große Teile des heutigen Anhalts zu Preussen.

Zusammen mit der Idee zukĂĽnftig das Mit-der-Hand-Schreiben in der Schule nicht mehr zu vermitteln, rundet sich das Bild ab. Da die blöde Rechnerei jetzt auch von technischen Geräten ĂĽbernommen wird, die Preise im SMART(engl. fĂĽr „intelligent“, „gewitzt“ oder „schlau)-Phone ohne Zutun des Käufers zusammengerechnet werden und auch das Kleingeld nicht mehr aus dem Portemonnaie gezählt werden muss, erĂĽbrigt sich auch bald das Fach Mathematik.

 

Friedrich Wilhelm von Preussen hat vor 300 Jahren die Schulpflicht eingeführt und damit das deutsche Volk zu dem Volk der Dichter, Denker und Ingenieure gemacht. Der Soldatenkönig war selbst kein Freund der Gelehrsamkeit und hat selbst nicht einmal richtig schreiben gelernt. Aber Friedrich Wilhelm I. will Preussen zu einem gewinnbringenden Staats´gebilde machen. Dazu braucht er nicht nur Soldaten sondern auch Beamte. Und die müssen Lesen und Schreiben können. Auch glaubt er, dass die Schule für gute Christen und somit auch für gehorsame Untertanen sorgen würde und verordnet daher in seinem General-Edikt vom 28. September 1717,

„dass hinkĂĽnftig an denen Orten, wo Schulen sein, die Eltern bei nachdrĂĽcklicher Straffe gehalten sein sollen, ihre Kinder im Winter täglich und im Sommer, wann die Eltern die Kinder bei ihrer Wirtschaft benötigt sein, zum wenigsten ein- oder zweimal die Woche in die Schule zu schicken.“

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