Tag: 24. November 2018
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Aufruf (Unrechtsbeseitigungsgesetzt)
Im Artikel 20 ist das Widerstandsrecht genannt. Jeder Deutsche hat das Recht gegen Leute vorzugehen, „der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen.“ Dabei ist im GG die demokratische und soziale (sic!) Ordnung gemeint, in der die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch die Gesetzgebung geregelt ist. Das Widerstandsrecht ist ein Grundrecht, ein natürliches Grundrecht, welches…