Tag: 1. August 2013
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Gefahr für Leib und Leben
Hätte der Mieter also rechtzeitig die Wohnungstür ordnungsgemäß abgedichtet und nach wie vor das Fenster zur Lüftung der Wohnung benutzt, so wäre ihm das nicht passiert. Selber schuld.
Hätte der Mieter also rechtzeitig die Wohnungstür ordnungsgemäß abgedichtet und nach wie vor das Fenster zur Lüftung der Wohnung benutzt, so wäre ihm das nicht passiert. Selber schuld.