Artikel getaggt mit Grundgesetz

Zar Putin und die Demokratie

Russland hat eine Volksbefragung zur VerfassungsĂ€nderung durchgefĂŒhrt. Dem Held Russlands soll jetzt Gelegenheit gegeben werden, noch ein paar Jahre zu regieren. Im Namen des Volkes.

Der Westen regt sich auf. Was sonst. Der neue Zar in Russland, wo gibt es den sowas, wenn es denn eine Demokratie sein soll, dann muss auch eine demokratische Wahl zugelassen werden und ĂŒberhaupt nicht zulĂ€ssig sei, wenn sich der neue Zar sich auf Lebenszeit selbst wĂ€hlen lĂ€ĂŸt.

Sehen wir es uns an, die Fakten, nur die Fakten.

Russland hat eine Volksabstimmung ĂŒber seine Verfassung durchgefĂŒhrt. Und tatsĂ€chlich hat das Volk, das Wahlvolk ĂŒber eine VerĂ€nderung abgestimmt. In Berlin (Deutschland) wird gerade ein Volksbegehren zerschmettert. Die Gesetze in Deutschland machen es möglich. Es geht nicht um die Verfassung, es geht nur um Wohnungen in Berlin.

Auch in Russland ist die Volksabstimmung, das Volksreferendum, zur VerfassungsÀnderung nicht zwingend. Aber es wurde auf Beschluss der Volksvertretung, der Duma (nicht durch einen Putin-Prikras) beschlossen. Putin mag einen gewissen Einfluss auf die Abgeordneten haben, aber sie halten auch dagegen, wenn es sein muss.

Die SZ (SĂŒddeutsche Zeitung) findet das alles andere als demokratisch. Weil ĂŒber mehrere (46? Ich habe sie nicht gezĂ€hlt) Punkte gleichzeitig abgestimmt wurde, nicht nur ĂŒber die VerlĂ€ngerung der Amtszeit des PrĂ€sidenten der Russischen Föderation. Es wurde auch gar nicht ĂŒber Putin abgestimmt. Wenn das Volk bei der nĂ€chsten Wahl der Meinung ist, Putin macht’s nicht mehr, dann wird ein anderer gewĂ€hlt. Es wurde ja nur die BeschrĂ€nkung der Anzahl der Amtszeiten aufgehoben.

Das ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen) ist ebenfalls der Meinung, in Russland ist alles sehr undemokratisch. Auch werben die (russischen) staatlichen Medien unrechtmĂ€ĂŸig fĂŒr eine Zustimmung zu erhöhtem „Mutterschaftskapital“, „Recht auf soziale Garantien“, „Mindestlohn“, „Muttersprache“, „Ehe“. In Folge der VerfassungsĂ€nderung wird es Gesetze geben, die das Mutterschaftsgeld erhöhen, einen Mindestlohn festlegen und grundlegende soziale Leistungen zusichern und einklagbar machen. Das Volk, der große (hier russische) LĂŒmmel lĂ€sst sich natĂŒrlich von den Medien einlullen und wĂ€hlt sich so gleich einen neuen Zaren.

Wie dumm, dass das russische Volk hier selbst etwas entscheiden muss.

In Deutschland wird das Volk erst gar nicht gefragt. Die „Volksparteien“ lassen sich wĂ€hlen, setzen lauter RechtsanwĂ€lte in das Parlament und diese schmieren sich gegenseitig mit DiĂ€ten, bis es oben wieder rauskommt. Diese Berufspolitiker entscheiden, nicht etwa das Volk, ĂŒber die VerfassungsĂ€nderungen (wenn man denn zulĂ€sst, dass das undemokratisch entstandene GG (Grundgesetz) als Verfassung des „neuen deutschen Volkes“, des zusammengekleisterten WEST-OST-Volkes gelten soll.)

Es gab bisher rund 59 Änderungen des GG. Ein Beispiel: Das GG sah ursprĂŒnglich vor, dass es sich selbst auflöst und durch eine Verfassung ersetzt wird, sobald das West-Ost-Volk sich wieder vereinigt. Als es dann soweit war, da wurde durch das Parlament beschlossen, dass das GG dahingehend geĂ€ndert wird, dass es weiterhin gilt, als deutsche Verfassung. Die Änderung fand nicht durch ein Volks-Referendum statt, sondern das Parlament schĂ€tzte ein, das es keine politische Mehrheit fĂŒr die Schaffung einer Verfassung geben wĂŒrde.

Eben auf die gleiche Art und Weise wurden Änderungen zur Privatisierung von Staatsbetrieben, zum ZurĂŒckdrĂ€ngen des Föderalismus, zur Grundsicherung der Bevölkerung (Abbau derselben), zu AuslandseinsĂ€tzen der Bundeswehr, zur EinfĂŒhrung und zur Abschaffung der Wehrpflicht, und so weiter, durchgefĂŒhrt.

Als Organ der absoluten Volksmacht („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus
“) diente einzig das Parlament. Da ist im demokratischen ‚Staat „Bundesrepublik Deutschland“ keine „Volksabstimmung“ vorgesehen. Es gibt im GG (das in seiner ursprĂŒnglichen Form von den damaligen(westlichen) BesatzungsmĂ€chten genehmigt (!) wurde, keine Passage, die da eine Volksabstimmung zulassen wĂŒrde.

Es gibt fĂŒr die Deutschen die Möglichkeit des „Volksbegehrens“. Das aber muss der Innenminister (z.Z. wohl Herr Seehofer) genehmigen und wenn das Parlament gnĂ€dig die Ergebnisse zur Kenntnis genommen hat, muss das Parlament sich nicht weiter darum kĂŒmmern. Das Volk ist, nach den Wahlen, von jeder Mitwirkung ausgeschlossen. Aber, das deutsche Volk scheint damit leben zu können.

Und es wĂ€re fĂŒr die Regierenden und fĂŒr diejenigen, die die souverĂ€ne Macht des Volkes ausĂŒben (Abgeordnete, Fraktionsvorsitzende) auch unzumutbar kompliziert. Welcher Aufwand, wenn das deutsche Volk vielleicht seine Ablehnung gegenĂŒber der Lagerung auslĂ€ndischer Atombomben auch verfassungsmĂ€ĂŸig durchsetzen wĂŒrde! Da wĂ€re dann noch die Auslandsstationierung deutscher Soldaten, Kriegsbeteiligung, der Beherbergung auslĂ€ndischer Soldaten generell, der Mindestlohn, und wahrscheinlich einige andere Dinge, die auf den Tisch kĂ€men.

Aber brauchen wir das? Wollen wir das brauchen? Sollen wir ĂŒberhaupt darĂŒber nachdenken, was „Demokratie“ im Wortsinn wirklich ist?

Nachtrag: Das neue Wahlgesetz wird noch mehr die Kandidaten der Parteien stĂ€rken. Damit entscheiden wenige FĂŒhrer, nĂ€mlich die der Parteien, vollkommen unbeeinflusst und unbeeindruckt vom Volk, ĂŒber die Geschicke Deutschlands.

Rating 3.00 out of 5
[?]

Tags: , , ,

In schlechter Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt festgestellt, dass das Grundgesetz (GG) die ganzen letzten Jahre falsch ausgelegt wurde. Die schon zum G-8-Gipfel 2007 (Heiligendamm, bei Rostock, Deutschland) zur „terroristischen Vereinigung“ erklĂ€rten Aktivisten (Gegendemonstranten) hĂ€tten schon damals mit allen zur VerfĂŒgung stehenden militĂ€rischen Mitteln der Bundeswehr bekĂ€mpft werden können. Statt die Störer zu hĂ€tscheln, die armen Polizisten in voller Montur durch die Gegend zu jagen und sich hinterher noch entschuldigen zu mĂŒssen, hĂ€tten einfach ein paar Bomben abgeworfen werden können!

 GG: „ Der Bund stellt StreitkrĂ€fte zur Verteidigung auf. 
. Außer zur Verteidigung dĂŒrfen die StreitkrĂ€fte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrĂŒcklich zulĂ€sst“

 Das GG lĂ€sst zu, wenn es zur Abwendung von Gefahren geht. Das wĂ€re zum Beispiel im Falle steigender Wasserspiegel wegen des Klimawandels zur Abwendungen von Überschwemmungen so. (NatĂŒrlich wird die Bundeswehr nicht bei der Beseitigung der Ursachen, des erhöhten CO2-Ausstoßes eigesetzt, sondern zur Abwendung und BewĂ€ltigung der Folgen, ĂŒberbordender FlĂŒsse und Sturmfluten, eingesetzt.)

Das GG lĂ€sst auch den Einsatz zu, wenn es um die Abwendung von Gefahren gegen die freiheitlich demokratische –UnOrdnung geht. Wenn also die Polizei gegen Demonstranten (Terroristen) unterstĂŒtzt werden soll. Oder wenn die Feuerwehr eine Straße löscht.

 Bisher durften nur die Mittel der unterstĂŒtzten befreundeten KrĂ€fte, also beispielsweise GummiknĂŒppel und Schutzschilde, wie bei der Polizei oder Wasserwerfer, wie bei der Feuerwehr oder SandsĂ€cke, wie beim örtlichen BĂŒrgermeister eingesetzt werden.

Neu ist – Jetzt dĂŒrfen auch spezifisch militĂ€rische Waffen fĂŒr die GefahrenbekĂ€mpfung eingesetzt werden.

Beispiele dafĂŒr sind: – Der Abwurf von Bomben um ErdwĂ€lle gegen die steigende Flut aufzuwerfen oder auch der gezielte Beschuss der Eichenprozessionsspinner mit lasermarkierten seegestĂŒtzten Marschflugkörpern.

Gegen Terroristen braucht jetzt nicht mehr nur mit TrÀnengas vorgegangen werden, sondern es können moderne Maschinengewehre eingesetzt werden.

 Die Bundesrichter sind sich einig geworden. Die steigende Terrorismusgefahr in Deutscheland erfordert eine Neubewertung.

Die ĂŒbrige Politik und „Bild“ sind sich schon lange einig: Die steigende Zahl islamistische AufmĂ€rsche, eine merklich erhöhte Unruhe selbst in mittleren Bevölkerungsschichten, die Unwilligkeit des Verfassungsschutzes, all das schafft eine gefĂ€hrliche Situation fĂŒr die freiheitlich demokratische Gewinnmaximierung. Der Aufbau und die Schulung lĂ€nderĂŒbergreifender Polizeieingreiftruppen alleine kann sich bald schon als zu kurz gegriffen erweisen. Da gilt es vorzubeugen.

 Manche bestreiten ja, dass die Bundesgermanische Republik ĂŒberhaupt eine Verfassung hat. Manche, ganz böswillige bestreiten sogar die Existenz eines souverĂ€nen Staates „Bundesrepublik Deutschland“, sei‘s drum, nehmen wir einfach mal an, unser gutes Grundgesetz (GG) hat Verfassungsstatus, wĂ€re also durch eine Volksabstimmung zur Geltung gekommen.

Viel wert ist es jedenfalls nicht. Zu oft wurde schon daran rumgeĂ€ndert und rumgedeutelt. Den ursprĂŒnglichen an vielen Stellen demokratischen und menschenachtenden Charakter ging durch Änderung und Deutung und offensichtlichen Gesetzesbruch durch die Regierenden, verloren.

 Die VĂ€ter des GG haben sich bei der Schaffung noch etwas gedacht. Sie standen noch unter dem Einfluss des gerade zu Ende gegangen Krieges. Auch die westlichen SiegermĂ€chte waren noch schockiert von den Bildern aus den KZs und von den Schlachtfeldern. Sie wollten durch das GG eine solche Entwicklung nie wieder zulassen. Zumindestens nicht fĂŒr Deutschland.

 GG:“ (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unverĂ€ußerlichen Menschenrechten als

Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

 

Rating 4.00 out of 5

[?]

Tags: , ,