Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt festgestellt, dass das Grundgesetz (GG) die ganzen letzten Jahre falsch ausgelegt wurde. Die schon zum G-8-Gipfel 2007 (Heiligendamm, bei Rostock, Deutschland) zur „terroristischen Vereinigung“ erklĂ€rten Aktivisten (Gegendemonstranten) hĂ€tten schon damals mit allen zur VerfĂŒgung stehenden militĂ€rischen Mitteln der Bundeswehr bekĂ€mpft werden können. Statt die Störer zu hĂ€tscheln, die armen Polizisten in voller Montur durch die Gegend zu jagen und sich hinterher noch entschuldigen zu mĂŒssen, hĂ€tten einfach ein paar Bomben abgeworfen werden können!

 GG: „ Der Bund stellt StreitkrĂ€fte zur Verteidigung auf. 
. Außer zur Verteidigung dĂŒrfen die StreitkrĂ€fte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrĂŒcklich zulĂ€sst“

 Das GG lĂ€sst zu, wenn es zur Abwendung von Gefahren geht. Das wĂ€re zum Beispiel im Falle steigender Wasserspiegel wegen des Klimawandels zur Abwendungen von Überschwemmungen so. (NatĂŒrlich wird die Bundeswehr nicht bei der Beseitigung der Ursachen, des erhöhten CO2-Ausstoßes eigesetzt, sondern zur Abwendung und BewĂ€ltigung der Folgen, ĂŒberbordender FlĂŒsse und Sturmfluten, eingesetzt.)

Das GG lĂ€sst auch den Einsatz zu, wenn es um die Abwendung von Gefahren gegen die freiheitlich demokratische –UnOrdnung geht. Wenn also die Polizei gegen Demonstranten (Terroristen) unterstĂŒtzt werden soll. Oder wenn die Feuerwehr eine Straße löscht.

 Bisher durften nur die Mittel der unterstĂŒtzten befreundeten KrĂ€fte, also beispielsweise GummiknĂŒppel und Schutzschilde, wie bei der Polizei oder Wasserwerfer, wie bei der Feuerwehr oder SandsĂ€cke, wie beim örtlichen BĂŒrgermeister eingesetzt werden.

Neu ist – Jetzt dĂŒrfen auch spezifisch militĂ€rische Waffen fĂŒr die GefahrenbekĂ€mpfung eingesetzt werden.

Beispiele dafĂŒr sind: – Der Abwurf von Bomben um ErdwĂ€lle gegen die steigende Flut aufzuwerfen oder auch der gezielte Beschuss der Eichenprozessionsspinner mit lasermarkierten seegestĂŒtzten Marschflugkörpern.

Gegen Terroristen braucht jetzt nicht mehr nur mit TrÀnengas vorgegangen werden, sondern es können moderne Maschinengewehre eingesetzt werden.

 Die Bundesrichter sind sich einig geworden. Die steigende Terrorismusgefahr in Deutscheland erfordert eine Neubewertung.

Die ĂŒbrige Politik und „Bild“ sind sich schon lange einig: Die steigende Zahl islamistische AufmĂ€rsche, eine merklich erhöhte Unruhe selbst in mittleren Bevölkerungsschichten, die Unwilligkeit des Verfassungsschutzes, all das schafft eine gefĂ€hrliche Situation fĂŒr die freiheitlich demokratische Gewinnmaximierung. Der Aufbau und die Schulung lĂ€nderĂŒbergreifender Polizeieingreiftruppen alleine kann sich bald schon als zu kurz gegriffen erweisen. Da gilt es vorzubeugen.

 Manche bestreiten ja, dass die Bundesgermanische Republik ĂŒberhaupt eine Verfassung hat. Manche, ganz böswillige bestreiten sogar die Existenz eines souverĂ€nen Staates „Bundesrepublik Deutschland“, sei‘s drum, nehmen wir einfach mal an, unser gutes Grundgesetz (GG) hat Verfassungsstatus, wĂ€re also durch eine Volksabstimmung zur Geltung gekommen.

Viel wert ist es jedenfalls nicht. Zu oft wurde schon daran rumgeĂ€ndert und rumgedeutelt. Den ursprĂŒnglichen an vielen Stellen demokratischen und menschenachtenden Charakter ging durch Änderung und Deutung und offensichtlichen Gesetzesbruch durch die Regierenden, verloren.

 Die VĂ€ter des GG haben sich bei der Schaffung noch etwas gedacht. Sie standen noch unter dem Einfluss des gerade zu Ende gegangen Krieges. Auch die westlichen SiegermĂ€chte waren noch schockiert von den Bildern aus den KZs und von den Schlachtfeldern. Sie wollten durch das GG eine solche Entwicklung nie wieder zulassen. Zumindestens nicht fĂŒr Deutschland.

 GG:“ (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unverĂ€ußerlichen Menschenrechten als

Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

 

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