Das ist doch mal eine Meldung: Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung ist verfassungswidrig. Da freut sich mein Geldbeutelchen und das manch anderer. Viele Stundeten (einschließlich der –tinninnen selbstverständlich) werden sich freuen, bzw. deren Eltern. Und dann gibt es noch die vielen Berufspendler, die sich wegen der Arbeit am Arbeitsort eine zweite Wohnung anmieten und möglicherweise auch noch Zweitwohnungs-Vergnügungssteuer zahlen. Obwohl sie zwei Ohren haben und zwei Augen, sie können nur immer einen Sender hören und sehen, wenn sie nicht übernatürliche Fähigkeiten entwickelt haben und auch noch eine unnatürliche Sucht nach tendenziellen Sensationsnachrichten ohne Nachrichtenwert.

Die Intendantin (wirklich weiblichen Geschlechts)  stutzt allerdings die Freudenausbrüche der Betroffenen sofort wieder: Das ist ja nur ein Urteil des Verfassungsgerichtes. Die Änderung der entsprechenden Gesetze wäre frühestens im Jahre des Herrn 2020 zu erwarten.

Liebe Freunde, alle, die ihr nur ein Hirn habt, um die Nachrichten eines Senders zu verarbeiten, bis dahin kann allerhand passieren. Vor allem sind es aber gute 350 €, die euer Zweithirn wegen der Möglichkeit des parallelen Sehen und Hörens von bis zu zwei Sendern, verbraucht.

Die Möglichkeit des Abschaltens von bis zu zwei Hirnen wird vom derzeitigen Gesetzgeber nicht akzeptiert. Bis mindestens 2020 nicht. Die Beiträge gehen, zu Gunsten hochwertiger Beiträge an Diener des Staates und Lakaien der Wirtschaft, in das Staatssäckel.

Ach ja, die „hochwertigen“ Beiträge. Das Bundesverfassungsgericht hat Auftrag und Aufgabe  betont, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat: durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden“( zu den Privaten).

Die Wirklichkeit in ARD und ZDF sieht wohl anders aus. Da muss der öffentlich – rechtliche Rundfunk noch an sich arbeiten. Und das meint wohl auch das Verfassungsgericht.

Die Selbstdarstellung des ö.-r. R (Örr) unterscheidet sich von der Auffassung des Gerichtes und anscheinend sind die Verantwortlichen auch der Meinung, dass sie diesen Anspruch schon und schon immer erfüllen.

Sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk, als auch das Verfassungsgericht sind Organe des bundesdeutschen Staates, der sich demokratisch gibt. Aber noch immer hat dieser Staat keine Volksverfassung. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil dieses Mal durchaus so etwas wie Volkswillen und „Meinungsvielfalt zulassen“ an die Öffentlichkeit gelassen. Die ö.-r. Rundfunk allerdings wird durch Parteifunktionäre der großen Parteien besetzt, die, wie wir wissen, die Interessen der verschiedenen Industrien vertreten. Vor allem aber wollen sie die kapitalistische Wirtschaftsweise erhalten. Nichts ist schädlicher für die Althergebrachten, wie, wenn das Volk anfangen würde zu denken, vielleicht auch noch selbstständig. Und also muss auch mit den verfügbaren Mitteln, das wäre hier also der öffentlich-rechtliche Rundfunk, genau das verhindert werden.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll sein! Es ist ein Mittel der Demokratie und es kann ein Mittel der Bildung und Aufklärung sein.  Aber es muss demokratisch, meinungsmehrheitlich und meinungsvielfältig regiert werden.

Ach ja. Jeden den es betrifft: Macht doch einfach die Einzugszentrale des Rundfunkbeitrages darauf aufmerksam, dass es einen entsprechenden Beschluss des obersten Gerichtes dieser Republik gibt, wenn ihr wieder einmal von der GEZ / vom Beitragsservice belästigt werdet.

U.V. Wüstlich

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